Der Kampf gegen Leukämie ist Teamarbeit
Der Kampf gegen Leukämie ist Teamarbeit. Vielleicht haben Sie festgestellt, dass Sie nicht als Stammzellspender registriert werden können. Vielleicht sind Sie in der verzweifelten Situation als Angehöriger oder Freund, zusehen zu müssen, wie die Krankheit Ihren Freund, Ihren Ehepartner, Ihr Kind aufzehrt. Vielleicht haben Sie aber auch einen lieben Menschen verloren...
Lassen Sie sich nicht entmutigen.
Wir brauchen Ihre Hilfe
Vielleicht stehen Sie beruflich, im Verein, im Verband, in der Schule in einer Verantwortung und wollen, dass Ihre Firma, Ihr Verein, Ihre Kollegen Teil des Teams von Lebensrettern wird. Denn Leukämie kann jeden treffen. Aber unsere Erfahrung lautet auch: Jeder kann helfen. Wir haben ein Netzwerk geknüpft, von dem auch Sie ein Teil werden können – ein Netzwerk, das Menschen, die dringend auf eine Stammzellspende angewiesen sind – auffangen will.
- Wir brauchen Helfer für die Hilfe – bei der Organisation von Typisierungen.
- Wir brauchen Retter für die Patienten – Lassen Sie sich typisieren!
- Wir brauchen Kooperationspartner unseres Netzwerkes – Werden Sie Multiplikator der Aufklärung über die Stammzellspende – in Ihrer Fima, Ihrem Verein, Ihrer Schule.
- Fördern Sie unsere Stiftung mit einer Spende – für Leukämie- und Tumorkranke.
Die Stefan-Morsch-Stiftung ist eine gemeinnützige Stiftung. Mit Geldspenden werden die Blutanalysen (Typisierungen) der neu registrierten Spender finanziert. Zudem unterstützt die Stefan-Morsch-Stiftung Patienten und deren Angehörige, wenn Sie durch die Krankheit in finanzielle Notlagen geraten sind. Weiterhin wurden mit dem Knowhow und der finanziellen Hilfe der Stefan-Morsch-Stiftung verschiedene Transplantationskliniken zunächst in Idar-Oberstein, mittlerweile auch in Berlin (1999) und Flensburg (2011) im Aufbau gefördert. Immer wieder hat die Organisation auch verschiedenste Forschungsvorhaben unterstützt. So förderte die Stiftung 2012 ein Forschungsprojekt zur Stammzelltherapie an der Universitätsklinik Tübingen.
Bei Spenden von mehr als 200 € werden Spendenbescheinigungen zur Vorlage beim Finanzamt ausgestellt. Bei Spenden bis 200 € gilt der Überweisungsbeleg der Bank als Steuerbeleg. (Freistellungsbescheid des Finanzamtes Idar‐Oberstein vom 26.04.2012 – 09/666/0261/0 ‐ lV/4 ‐ für gemeinnützige Zwecke der §§ 51 ff. AO)