Unter Beachtung datenschutzrechtlicher Bestimmungen ist dies dann möglich, wenn Spender und Empfänger damit einverstanden sind. Außerdem kann der Spender, soweit der Patient damit einverstanden ist, auch nach der Stammzelltransplantation über den Zustand des Patienten informiert werden.
Leider ist die Gesetzgebung in diesem Bereich von Land zu Land verschieden und eine Kontaktaufnahme zwischen Spender und Empfänger kann nur erfolgen wenn die nationalen Gesetze der Herkunftsländer dies erlauben.
In vielen Ländern ist die Kontaktaufnahme nach wie vor erlaubt, unter anderem auch in Deutschland und den USA.




