Auszug aus dem Schreiben des
Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung
vom 2. März 2004, AZ 213-44257-1/6 an das
Zentrale Knochenmarkspender-Register ZKRD in Ulm.
Praxisgebühr bei Blutuntersuchungen des Spenders im Rahmen der Knochenmarkspendersuche
... zwischenzeitlich liegt eine Stellungnahme der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zu der o.a. Problematik vor. Darin wird die Auffassung des Bundesministeriums geteilt, dass "die Blutuntersuchung im Rahmen der Knochenmarkspendeuntersuchung keine Maßnahme der vertragsärztlichen Versorgung ist, sondern dass diese Leistung durch das anfordernde Institut honoriert werden muss. Vorstellungen, die im Rahmen solcher Untersuchungen bei Vertragsärzten getätigt werden, sind somit auch nicht mit einer Praxisgebühr zu belegen, sofern dies der einzige Grund des Arzt-Patienten-Kontakts ist."
Ich gehe davon aus, dass aufgrund dieser Klarstellung durch die KBV in Zukunft keine Praxisgebühr bei derartigen Untersuchungen durch die Vertragsärzte erhoben wird.
gez. Dr. Cramer
Der übliche Leistungssatz der eigentlichen Blutentnahme kann im Bedarfsfall direkt an uns, die Stefan-Morsch-Stiftung berechnet werden.




