Der Spender kann seine Einverständniserklärung zur Spende jederzeit und ohne die Angabe von Gründen zurückziehen. Sobald jedoch die vorbereitende Phase zur Transplantation für den Patienten beginnt, kann der Patient ohne die "neuen", gesunden Stammzellen des Spenders nicht überleben. Ein Rücktritt zu diesem Zeitpunkt hätte fatale Folgen. Daher sollte man sich als Spender schon im Vorfeld Gedanken darüber machen ob man zur Spende bereit ist.
Es gibt kaum öffentliche Mittel für die Typisierung von neuen Spendern. Auch die Krankenkassen dürfen nach den geltenden Sozialgesetzen die Kosten der Ersttypisierung von Spendern nicht übernehmen. Sie sind nämlich nur für die Vergütung von Leistungen für einen konkreten Patienten zuständig und dazu zählen Ersttypisierungen bei der Neuaufnahme von Spendern nicht. Dieser Bereich finanziert sich deshalb überwiegend aus Spenden, nicht selten eben Spenden von Spendern. Für die Neuaufnahme eines Spenders entstehen der Stefan-Morsch-Stiftung Kosten in Höhe von 50 €.
Die Wahrscheinlichkeit, für einen Patienten einen kompatiblen Knochenmarkspender zu finden liegt in der Größenordnung von 1 : 10.000 und 1 : 1.000.000 und ist abhängig von den Gewebemerkmalen des Patienten.
Je genauer die Übereinstimmung zwischen den Merkmalen des Spenders und denen des Patienten ist, umso größer sind die Erfolgsaussichten für eine Stammzelltransplantation.






